Tierarztpraxis Neftenbach Blog Titel Bild

Reisen wird langsam wieder möglich!

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Katze in die EU reisen wollen ist seit 2004 vorgeschrieben, dass das Tier einen Heimtierausweis besitzt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft ist.
Eine Ausreise ist 21 Tage nach der Tollwutimpfung möglich. Wir verwenden einen Tollwutimpfstoff mit 3 jähriger Gültigkeit.
Die 21 Tage Wartezeit entfallen bei Nachimpfungen, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung nachgeimpft wurde.

Falls sie in einen nicht EU-Drittstaat reisen wollen erkundigen sie sich über Ausreise und Wiedereinreise unter: http://blv.bytix.com/plus/dbr/default.aspx?lang=de.
Oder unter: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html